Die Landeshauptstadt München vergibt 2025 zehn Stipendien für Autoren*innen und Übersetzer*innen in Höhe von jeweils € 8.000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (€ 3.000).
Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren*innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autor*innen unter 30 Jahren in die Auswahl. Zwei Stipendien für Übersetzer*innen fördern herausragende Leistungen in der Übertragung besonders anspruchsvoller Texte ins Deutsche.
In den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur wird jeweils ein Stipendium vergeben. Hierfür können auch illustrierte Projekte eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor*in und Illustrator*in geteilt. Eine/r der beiden Künstler*innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.
Ein weiteres Stipendium zeichnet ein Projekt aus dem Bereich Illustration/Graphic Novel aus.
Preisträger*innen des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiat*innen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen.
Jede/r Bewerber*in kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das
Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autor*innen ist nicht möglich.
Ausschreibungsbedingungen
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
- dass die Autoren*innen bzw. Übersetzer*innen ihren Hauptwohnsitz in München (S-Bahn-Bereich) haben (bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen).
- dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
- Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
- b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
- c) Arbeitsproben aus dem Projekt
bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
bei Lyrik maximal 20 Gedichte
bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf/die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)
Das Projekt sollte in einer PDF-Datei – benannt nach dem Muster Name.Vorname.Bewerbung2025.pdf zusammengefasst werden.
Einsendungen der Bewerbungen (ab Januar 2025) an: literaturstipendium@muenchen.de
Einsendeschluss: 14. März 2025 (Datum des Posteingangs).
Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie ihren/seinen Hauptwohnsitz in München (S-Bahn-Bereich) hat. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert.
Rückfragen bitte an: Katrin Dirschwigl, katrin.dirschwigl@muenchen.de
Weitere Informationen unter: muenchen.de/literaturstipendium